Auch in diesem Jahr dürfen die Thurgauer Bauern ihre Obstplantagen nur noch einmal mit Streptomycin gegen Feuerbrand spritzen. Strenge Vorschriften sollen verhindern, dass mit dem Antibiotikum verunreinigter Honig in den Verkehr kommt.
Das umstrittene Antibiotikum muss ausserhalb des Bienenflugs, vorzugsweise am Abend gespritzt werden. Bienenhalter sind verpflichtet, die Standorte ihrer Bienen dem Landwirtschaftsamt zu melden, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Befinden sie sich im Umkreis eines Kilometers zu einer behandelten Obstanlage, wird der Honig untersucht.
Honig, der mehr als 0,01 Milligramm Streptomycin pro Kilogramm enthält, muss abgeliefert werden. In den vergangenen Jahren wurden im Thurgau jeweils mehrere Tonnen verunreinigter Honig den Imkern abgekauft und vernichtet. 2014 konnte wegen des ungewöhnlich kühlen Frühlings auf Streptomycin verzichtet werden.
In einem Einkaufszentrum in Vaduz hat eine unbekannte Täterschaft während zehn Monaten WC-Rollen aus den Toilettenanlagen im Erdgeschoss gestohlen.
1000 Rollen wurden zwischen Mai 2014 und Februar 2015 entwendet. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Franken, wie die Liechtensteiner Polizei am Freitag mitteilte.