Griechenland hat beim Schutz von bedrohten Meeresschildkröten erneut versagt. Die entsprechende Urteilsentscheidung verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Land ist seiner Verpflichtung zum "strengen Schutz" bestimmter Strandabschnitte am Peloponnes nicht nachgekommen, an denen die Unechten Karettschildkröten ihre Eier ablegen, hiess es.
Falls Griechenland den Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia am westlichen Peloponnes nicht aufnimmt, kann die nun erfolgreich klagende EU-Kommission in einem weiteren Verfahren empfindliche finanzielle Sanktionen gegen Athen durchsetzen
Die Dünen von Kyparissia wurden deshalb von der EU bereits 2006 in eine Liste besonderer Schutzgebiete aufgenommen, doch Griechenland setzte diese Schutzpflicht nicht um.
Laut dem Urteil wurden dort Häuser gebaut, welche die Schildkröten bei ihrer Fortpflanzung ebenso "erheblich stören" wie wildes Campen, der Betrieb von Strandbars, unkontrolliertes Parken und das Licht der Restaurants, Hotels und Geschäfte in der Nähe des Strandes.