Bundeswehr darf «Bombodrom» in Brandenburg nicht in Betrieb nehmen
Die Bundeswehr darf den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs nicht in Betrieb nehmen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Dienstag allen drei Musterklagen gegen das so genannte Bombodrom bei Wittstock statt. Mit dem Urteil der 3. Kammer wird die Verwaltungsentscheidung zur sofortigen Inbetriebnahme des Platzes aufgehoben. Die Vorsitzende Richterin begründete das mit einer fehlerhaften Abwägung der Belange der betroffenen Gemeinden.
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zebu - 31. Jul, 20:06