Der Wolf gewinnt
Obwohl ein Wolf in den vergangenen Wochen 30 Nutztiere im Turtmanntal im Oberwallis riss, erteilt der Kanton Wallis keine Abschussbewilligung. Es bestehen unterschiedliche Ansichten, ob die Kriterien für einen Abschuss gemäss des Konzepts Wolf Schweiz erfüllt sind.
Ein schadensstiftender Wolf kann laut Wolfskonzept abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst, innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe tötet, wie der Kanton Wallis heute mitteilte.
Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist, dass die Nutztierhalter die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen haben. Diese Kriterien wurden von der Interkantonalen Kommission (IKK) unterschiedlich beurteilt.
Ein schadensstiftender Wolf kann laut Wolfskonzept abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst, innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe tötet, wie der Kanton Wallis heute mitteilte.
Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist, dass die Nutztierhalter die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen haben. Diese Kriterien wurden von der Interkantonalen Kommission (IKK) unterschiedlich beurteilt.
Ricotimi - 30. Jul, 10:07