Geldstrafe wegen gefrässigen Hunds
Ein Mann, dessen Hund einer Spaziergängerin das Sandwich wegfrass, muss eine Busse bezahlen. Dabei ist einem Hundebetreuer die seit Anfang 2010 geltende Bestimmung des kantonalen Hundegesetzes zum Verhängnis geworden: «Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen.» Sein Hund hatte auf der Zürcher Allmend einer Fussgängerin das Sandwich aus der Hand weggeschnappt und gefressen. Das Obergericht hat die Busse von 100 Franken bestätigt. Das gesamte Strafverfahren kommt den Hundebetreuer teuer zu stehen. Neben der Busse und den Aufwendungen für den Verteidiger hat er Gerichtskosten von insgesamt 2356 Franken zu bezahlen.
Ricotimi - 23. Aug, 10:13