Überall, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, soll in Brandenburg künftig das Reiten erlaubt sein. Und bei Eingriffen in die Natur können statt oft unsinniger Ersatzpflanzungen Einzahlungen in einen Naturschutzfonds erfolgen. Diese und andere Neuerungen sieht der vom Kabinett verabschiedete Entwurf des überarbeiteten Naturschutzgesetzes vor. weiter...