Das Kölner Amtsgericht hat die Klage einer Frau gegen die TV-Produktionsfirma Brainpool abgewiesen, die sich in der Comedy- Sendung Elton TV (ProSieben) diffamiert sah. Nach der Sendung, in der die Frau mit ihrem Foxterrier zu sehen war, sei sie von Freunden und Nachbarn mit Sodomie in Verbindung gebracht worden, sagte die Klägerin. Sie verlangte wegen Rufschädigung und einer Persönlichkeitsverletzung 5000 Euro Schadensersatz.
In der Sendung war die Frau von Moderator Elton auf angeblich aggressive Neigungen ihres Hundes angesprochen worden. Daraufhin antwortete sie amüsiert, ihr Hund würde mit jedem ins Bett gehen. Elton reagierte daraufhin mit der Feststellung Sex mit Tieren sei verboten und mit der Frage, ob sie Prostitution mit Tieren betreibe.
Laut Urteilsbegründung ist für einen Schadenersatzanspruch eine besonders schwere Persönlichkeitsverletzung mit einem erheblichen Eingriff in die Intim- und Privatsphäre nötig. In der Sendung sei jedoch lediglich die Zweideutigkeit einer Äußerung der Klägerin hervorgehoben und überspitzt worden und für jeden Zuschauer als Satire erkennbar gewesen. sz-online
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