Gerichte entscheiden über Stege am Wandlitzsee
Der Wandlitzsee gilt als eine "Perle" unter Brandenburgs Seen. Doch demnächst könnte er auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Der Streit um die Stege am See-Ufer hat eine neue Stufe erreicht. Werner Becker, Vorstand der Düsseldorfer Wandlitzsee AG, die den See mit dem berühmten Namen im Juli 2003 für mehr als 400 000 Euro gekauft hat, klagt gegen die Gemeinde Wandlitz. Das bestätigte jetzt das Landgericht Frankfurt (Oder).
Gestritten wird nicht darum, wem der See gehört. Vielmehr geht es um die Frage, wer die 120 Stege am See sein Eigen nennen darf. Gehören sie zum Ufer oder zum See?
Die Gemeinde betreibt am See ein Strandbad, das bis zu 50 000 Gäste im Jahr besuchen. Dort gibt es einen großen Steg mit Sprungturm und einen Bootsanleger. "Die Stege gehören natürlich uns", sagt Bürgermeister Udo Tiepelmann. Die Gemeinde stützt sich auf ein Urteil aus den 60er-Jahren. Damals wurde entschieden: Der Steg gehört zu dem Land, auf dem er beginnt. Offenbar sieht das der neue Besitzer anders. Auch wenn er zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen ist.
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Gestritten wird nicht darum, wem der See gehört. Vielmehr geht es um die Frage, wer die 120 Stege am See sein Eigen nennen darf. Gehören sie zum Ufer oder zum See?
Die Gemeinde betreibt am See ein Strandbad, das bis zu 50 000 Gäste im Jahr besuchen. Dort gibt es einen großen Steg mit Sprungturm und einen Bootsanleger. "Die Stege gehören natürlich uns", sagt Bürgermeister Udo Tiepelmann. Die Gemeinde stützt sich auf ein Urteil aus den 60er-Jahren. Damals wurde entschieden: Der Steg gehört zu dem Land, auf dem er beginnt. Offenbar sieht das der neue Besitzer anders. Auch wenn er zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen ist.
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zebu (importiert durch zebu) - 7. Sep, 21:33