Auch ein toter Hund ist steuerpflichtig
In der österreichischen Stadt Graz müssen Hundebesitzer sogar für ihre toten Hunde Steuern zahlen. Dies musste eine Grazerin erfahren, die Anfang Februar ihren toten Hund beim städtischen Steueramt abgemeldet hatte.
Obwohl man sich dort mitfühlend zeigte, erhielt die verdutzte Dame im März die Aufforderung, die Hundesteuer von 39,40 Euro für das Jahr 2005 zu bezahlen. Im Steueramt erklärte man ihr dazu, ein Hund sei steuerpflichtig, selbst wenn er nur für einen Tag im Jahr angemeldet sei. Der Jahresbeitrag müsse also gezahlt werden, selbst wenn der Hund längst verstorben sei. Allerdings, so die Beamten, würde man die Steuerzahlung anrechnen, falls sich die Dame wieder einen Hund zulegt.
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Obwohl man sich dort mitfühlend zeigte, erhielt die verdutzte Dame im März die Aufforderung, die Hundesteuer von 39,40 Euro für das Jahr 2005 zu bezahlen. Im Steueramt erklärte man ihr dazu, ein Hund sei steuerpflichtig, selbst wenn er nur für einen Tag im Jahr angemeldet sei. Der Jahresbeitrag müsse also gezahlt werden, selbst wenn der Hund längst verstorben sei. Allerdings, so die Beamten, würde man die Steuerzahlung anrechnen, falls sich die Dame wieder einen Hund zulegt.
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zebu (importiert durch zebu) - 27. Apr, 20:28