Wer seinen Kampfhund ohne Maulkorb ausführt, braucht eine Strafe nicht zu fürchten - obwohl das Hundegesetz ausdrücklich Maulkörbe für gefährliche Hunde vorschreibt. In Paragraf 12, in dem Verstöße gegen das Gesetz und deren Ahndung noch einmal explizit aufgeführt sind, fehlt der Maulkorb-Passus - er wurde schlichtweg vergessen. Die Folge: Das Fehlen eines Maulkorbs steht nicht unter Strafe. Fehlen Leine oder Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gefährlichen Hund, können hingegen bis zu 50 000 Euro fällig sein. weiter...
Erdbeben werden in Kalifornien künftig vorausgesagt wie das Wetter: Auf einer Internetseite veröffentlicht die amerikanische Erdbebenüberwachungsstelle USGS die Prognose für die nächsten 24 Stunden. Dort wird auf einer stündlich aktualisierten Landkarte für jede Region das Risiko eines Bebens angegeben, das Fensterscheiben zerbersten und Tassen aus Schränken fallen lässt. weiter...