Kein Maulkorb? Das kann 50 000 Euro kosten
Lange war über das Hundegesetz gestritten worden, bis es im September 2004 verabschiedet wurde. Trotzdem hatte sich am Ende ein Fehler eingeschlichen, den die SPD-PDS-Koalition am gestern abend korrigieren wollte. Man hatte versehentlich den Passus aus dem Gesetzentwurf gestrichen, der eine Strafe für einen Halter vorsieht, der seinem Kampfhund in der Öffentlichkeit keinen Maulkorb anlegt.
In dem Gesetz wird eine Liste von so genannten gefährlichen Hunden genannt. Diese müssen, wenn sie außerhalb der Wohnung oder des Gartens ausgeführt werden, einen Maulkorb tragen. Der Passus, in dem aber die Strafe geregelt wird, war bei der Schlussberatung des Gesetzes versehentlich gestrichen worden, wie Anfang Juni die SPD-PDS-Koalition nach entsprechenden Berichten der Berliner Zeitung einräumte. Jetzt wird die Strafe wieder aufgenommen. Wer einen Kampfhund ohne Maulkorb in Berlin spazieren führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.
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In dem Gesetz wird eine Liste von so genannten gefährlichen Hunden genannt. Diese müssen, wenn sie außerhalb der Wohnung oder des Gartens ausgeführt werden, einen Maulkorb tragen. Der Passus, in dem aber die Strafe geregelt wird, war bei der Schlussberatung des Gesetzes versehentlich gestrichen worden, wie Anfang Juni die SPD-PDS-Koalition nach entsprechenden Berichten der Berliner Zeitung einräumte. Jetzt wird die Strafe wieder aufgenommen. Wer einen Kampfhund ohne Maulkorb in Berlin spazieren führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.
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zebu (importiert durch zebu) - 16. Jun, 21:22