Brutto-Miete darf gemindert werden
Der Mieter darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Berechnung einer Mietminderung die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage nehmen. Dies ist die Nettomiete plus Neben- und Heizkosten.
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zebu (importiert durch zebu) - 17. Jun, 21:46