Nur ungefährliche Schweine dürfen ins Haus
Ist Tierhaltung in der gemieteten Wohnung erlaubt, gilt dies auch für hauszahme Mini-Schweine. Diese werden Katzen und Hunden gleichgestellt. Ebenso wie bei diesen muss der Besitzer das Schwein aber wieder abschaffen, wenn er das Tier nicht unter Kontrolle hat, entschied das Landgericht München I. Gerät das Mini-Schwein etwa leicht in Panik und attackiert dabei Menschen, muss das Tier das Wohnhaus wieder verlassen. (BLZ)
Aktenzeichen: 31 S 20796/04
Berliner Zeitung
Aktenzeichen: 31 S 20796/04
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zebu (importiert durch zebu) - 9. Jul, 21:03