Der künstliche Vulkan im Gartenreich Dessau-Wörlitz in Sachsen-Anhalt wird wieder für Besucher geöffnet. Vom September an kann der Nachbau des Vesuvs auf einer Felseninsel nach 20 Jahren Pause besichtigt werden, teilt das Landesmarketing Sachsen-Anhalt in Magdeburg mit. Die Besucher können die in den vergangenen Jahren restaurierten Gänge und Grotten sowie das Amphitheater der Felseninsel erkunden und zu besonderen Anlässen einen künstlichen Vulkanausbruch beobachten. Die einst aus einer Landzunge herausgegrabene Insel Stein entstand als südöstlicher Schwerpunkt der Wörlitzer Anlagen in Anlehnung an die Hadriansvilla in Tivoli bei Rom. Ebenfalls hergerichtet wurde die Villa Hamilton am Fuße des Vulkans. Das Vorbild des verkleinerten Nachbaus, errichtet zwischen 1791-1794 von Erdmannsdorff, stand in Neapel. weiter...
Schönheitsreparaturen kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen. Anders sieht es bei der Abnutzung von Teppichboden und Parkett aus. Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen.
Endet ein Mietverhältnis, beginnt oft erst der Zank zwischen Vermieter und Mieter. Wer muss renovieren? Was muss gestrichen werden, was nicht? Wer kommt für den abgewetzten Teppichboden auf, wer für das Abschleifen des Parketts? Die Rechtslage lautet: Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig, wenn der Mietvertrag ihm dies korrekt auferlegt hat. Abnutzung und Instandsetzung sind hingegen Vermietersache. weiter...
Eine grausige Entdeckung hat ein ukrainischer Hundebesitzer gemacht. Als der Mann nachts zum Zigarettenholen in seine Küche ging, musste er mit ansehen, wie sein Pitbull-Terrier seine Mutter frass. weiter...
Die Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.
Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für das Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle Leinenzwang für alle Hunde.
Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu erwartenden Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80 Auslaufflächen nicht bedacht worden. weiter...