Es war der Stoff, aus dem die Träume sind; es war die ganz große Liebe. Millionen auf dem Globus wärmten sich an der Beziehung von Schwänin Petra und ihrem Tretboot. Gestern dann der Schock: Aus, vorbei, die Liebe ist tot! Schwänin Petra hat einen Neuen. Weiter...
Der Thurgauer Grosse Rat hat am 12. September das Gesetz über das Halten von Hunden verabschiedet. Nun hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung überarbeitet und die Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde geregelt.
Als potenziell gefährlich werden eingestuft: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull. Wer einen solchen Hund im Thurgau hält oder mit sich führt, darf dies nur noch mit einer speziellen Bewilligung. Diese erteilt das kantonale Veterinäramt. Die Bewilligung ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.
Hundehalter, die heute bereits einen solchen Hund haben, müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht eine Haltebewilligung besitzen. Bei einem Umzug in den Kanton Thurgau gilt eine zehntägige Frist. (sda)
Ein besonderes Jubiläum feiert man im nächsten Jahr in Kreuzlingen: Vor 50 Jahren beschlossen die Stimmbürger, das Areal rund um Seeburg zu kaufen und kurz danach daraus einen Park zu machen, der vor Überbauung geschützt bleiben soll. Heute ist die Seeufer-Anlage der größte, öffentliche Erholungs- und Natur-Erlebnispark am Bodensee. Weiter...