Fastenzeit
Gekochte Seekrabben mit Granatapfelkernen, Thunfischauflauf und Marzipankuchen waren nur ein Teil der Speisen, die der Kardinal von Bologna 1536 auftischen liess. In der Fastenzeit wohlgemerkt. Und ohne Missachtung der damals strengen Fastenregeln: Tabu waren Fleisch, Eier und Milchprodukte. Wer nicht wohlhabend genug war, um zu schlemmen wie der Kardinal, musste Verzicht üben. Oder Mittel und Wege finden, die Vorschriften zu umgehen.
Bestes Beispiel: Schwäbische Maultaschen, auch «Herrgotts B’scheisserle» genannt, die die Brüder des Klosters Maulbronn erfanden. Sie hatten während der Fastenzeit ein Stück Fleisch geschenkt bekommen, wollten es nicht verkommen lassen, aber auch nicht den Unmut der Kirchenoberen erregen. Also hackten sie das Fleisch klein, mischten es mit Kräutern und Gemüse und versteckten die Masse in einem Nudelteig, der in kleine Portionen geteilt wurde. Ähnliche Erzählungen ranken sich um die Erfindung von Strudel und Pasteten. Denn auch hier wird ja Fleisch möglichst gut in einen aus Mehl bestehenden Teig verpackt: Mehlspeisen unterlagen dem Fastengebot ausdrücklich nicht.
Und nicht alles Fleisch war verboten: Nicht verzehrt werden durften einzig warmblütige vierbeinige Tiere. Enten und Gänse oder Fische und Krebse – sogenannte Wassertiere – waren ausgenommen. In manchen Klöstern wurden deshalb Spanferkel in den Brunnen geworfen, wieder herausgezogen und als «Fisch» verzehrt. Ein Abt soll gar versucht haben, ein Spanferkel zum Karpfen zu taufen.
Und Alkohol? Und auch hier gelang es findigen Mönchen, die Vorschrift zu umgehen: Sie brauten das sogenannte Fastenbier. Weil sie dessen Genuss erst vom Papst genehmigen lassen mussten, liessen sie eine Probe nach Rom karren. Auf dem langen Weg dorthin verdarb das Bier; der Papst probierte es und fand es widerlich. «Wenn sie so etwas trinken wollen, dann sollen sie», war sein Verdikt der Überlieferung nach.
TagesAnzeiger/Zürich
Bestes Beispiel: Schwäbische Maultaschen, auch «Herrgotts B’scheisserle» genannt, die die Brüder des Klosters Maulbronn erfanden. Sie hatten während der Fastenzeit ein Stück Fleisch geschenkt bekommen, wollten es nicht verkommen lassen, aber auch nicht den Unmut der Kirchenoberen erregen. Also hackten sie das Fleisch klein, mischten es mit Kräutern und Gemüse und versteckten die Masse in einem Nudelteig, der in kleine Portionen geteilt wurde. Ähnliche Erzählungen ranken sich um die Erfindung von Strudel und Pasteten. Denn auch hier wird ja Fleisch möglichst gut in einen aus Mehl bestehenden Teig verpackt: Mehlspeisen unterlagen dem Fastengebot ausdrücklich nicht.
Und nicht alles Fleisch war verboten: Nicht verzehrt werden durften einzig warmblütige vierbeinige Tiere. Enten und Gänse oder Fische und Krebse – sogenannte Wassertiere – waren ausgenommen. In manchen Klöstern wurden deshalb Spanferkel in den Brunnen geworfen, wieder herausgezogen und als «Fisch» verzehrt. Ein Abt soll gar versucht haben, ein Spanferkel zum Karpfen zu taufen.
Und Alkohol? Und auch hier gelang es findigen Mönchen, die Vorschrift zu umgehen: Sie brauten das sogenannte Fastenbier. Weil sie dessen Genuss erst vom Papst genehmigen lassen mussten, liessen sie eine Probe nach Rom karren. Auf dem langen Weg dorthin verdarb das Bier; der Papst probierte es und fand es widerlich. «Wenn sie so etwas trinken wollen, dann sollen sie», war sein Verdikt der Überlieferung nach.
TagesAnzeiger/Zürich
Ricotimi - 17. Feb, 10:02