Verletzt im Streichelzoo: Keine Entschädigung
Besucher eines Streichelzoos haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von einem der Tiere verletzt werden. Das entschied das Landgericht Magdeburg. Das gilt insbesondere dann, wenn der Besucher das Gehege freiwillig betritt.
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zebu - 5. Dez, 16:51