Schutz der Mehlschwalbe klappt
Seit Januar 2017 sind die Mehlschwalben und ihre Nester im Kanton Thurgau ganzjährig geschützt. Im ersten Jahr zeigte sich, dass vor allem bei Sanierungen und Renovationen Fragen auftauchen.
Da sich Schwalben von Insekten, Fliegen und auch Blattläusen ernähren, sind sie natürliche Schädlingsbekämpfer und wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Studien haben ergeben, dass für eine Aufzucht von jungen Schwalben etwa 1 Kilogramm Insekten benötigt wird. Vielleicht ist dies der Grund, dass die Zugvögel in der Vergangenheit als Glücksbringer galten und in der Nähe von Häusern gern gesehene Gäste waren.
Seit einiger Zeit sind die Mehlschwalben in der Schweiz jedoch selten geworden. In den letzten Jahrzehnten haben die Bestände derart abgenommen, dass die Art auf der roten Liste den Status «potenziell gefährdet» trägt. Im Kanton Thurgau ist die Mehlschwalbe inklusive ihrer Nester deshalb seit Januar 2017 ganzjährig geschützt. Gemäss der Verordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist es untersagt, die dort aufgeführten Tierarten zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen.
Weitere Informationen finden Hausbesitzer und Interessierte im Merkblatt des Schweizer Vogelschutzes www.birdlife.ch.
Da sich Schwalben von Insekten, Fliegen und auch Blattläusen ernähren, sind sie natürliche Schädlingsbekämpfer und wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Studien haben ergeben, dass für eine Aufzucht von jungen Schwalben etwa 1 Kilogramm Insekten benötigt wird. Vielleicht ist dies der Grund, dass die Zugvögel in der Vergangenheit als Glücksbringer galten und in der Nähe von Häusern gern gesehene Gäste waren.
Seit einiger Zeit sind die Mehlschwalben in der Schweiz jedoch selten geworden. In den letzten Jahrzehnten haben die Bestände derart abgenommen, dass die Art auf der roten Liste den Status «potenziell gefährdet» trägt. Im Kanton Thurgau ist die Mehlschwalbe inklusive ihrer Nester deshalb seit Januar 2017 ganzjährig geschützt. Gemäss der Verordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist es untersagt, die dort aufgeführten Tierarten zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen.
Weitere Informationen finden Hausbesitzer und Interessierte im Merkblatt des Schweizer Vogelschutzes www.birdlife.ch.
Ricotimi - 9. Jan, 09:46