Katze in der Marderfalle
Mit einem nicht ganz alltäglichen Fall mussten sich die Beamten des Oberndorfer Reviers dieser Tage beschäftigen: Um der Marderplage auf seinem Grundstück Herr zu werden, hatte sich der Eigentümer per Internet zwei so genannte Lebendfallen besorgt und aufgestellt. Allerdings war diese Aktion nicht ganz legal, wie sich dann herausstellte.
Denn solche Fallen müssen mit einer Registriernummer versehen und bei der Jagdbehörde angemeldet sein. Für das Aufstellen der Fallen benötigt man einen Sachkundenachweis, den es wiederum aber erst nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Fallenlehrgangs gibt. Mit Ausnahme der Fallen fehlten dem Mardergeplagten die restlichen Voraussetzungen aber gänzlich.
Den Stein ins Rollen brachte nun die Besitzerin einer Katze, die sich auf die Suche machte, als sie ihr Tier vermisste. Sie fand ihren Stubentiger schließlich in einer der Falle wieder und vermutete dahinter schon eine organisierte Katzenfängerbande.
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Denn solche Fallen müssen mit einer Registriernummer versehen und bei der Jagdbehörde angemeldet sein. Für das Aufstellen der Fallen benötigt man einen Sachkundenachweis, den es wiederum aber erst nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Fallenlehrgangs gibt. Mit Ausnahme der Fallen fehlten dem Mardergeplagten die restlichen Voraussetzungen aber gänzlich.
Den Stein ins Rollen brachte nun die Besitzerin einer Katze, die sich auf die Suche machte, als sie ihr Tier vermisste. Sie fand ihren Stubentiger schließlich in einer der Falle wieder und vermutete dahinter schon eine organisierte Katzenfängerbande.
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zebu (importiert durch zebu) - 30. Aug, 14:20