Würzburger gewinnt gegen Freistaat nach Kuh-Attacke
Die Attacke einer Kuh im oberbayerischen Werdenfelser Land auf einen 45-jährigen Würzburger Touristen könnte den Freistaat im Nachhinein teuer kommen. Das Landgericht München II urteilte am Freitag: Dem Kläger stehen grundsätzlich Schadens und Schmerzensgeld-Ansprüche vom Freistaat als Tierhalter und dem Tier-Aufseher zu.
"Das ist ein ordentlicher Erfolg, ich freue mich für meinen Mandanten," sagte Reinhart Stumpf, der Würzburger Anwalt des Klägers, im Gespräch mit dieser Zeitung nach dem Urteil. Sein Mandant war von der Kuh-Attacke, die im September 2003 geschehen war, noch immer traumatisiert. Er hielt es im Gerichtssaal, in dem der damalige Vorfall jetzt wieder zur Sprache kam, nicht aus. "Er musste raus," berichtet sein Anwalt Stumpf.
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"Das ist ein ordentlicher Erfolg, ich freue mich für meinen Mandanten," sagte Reinhart Stumpf, der Würzburger Anwalt des Klägers, im Gespräch mit dieser Zeitung nach dem Urteil. Sein Mandant war von der Kuh-Attacke, die im September 2003 geschehen war, noch immer traumatisiert. Er hielt es im Gerichtssaal, in dem der damalige Vorfall jetzt wieder zur Sprache kam, nicht aus. "Er musste raus," berichtet sein Anwalt Stumpf.
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zebu (importiert durch zebu) - 28. Mai, 14:34