Taubendreck berechtigt zur Mietminderung
Verunreinigen Tauben ein Haus, können die Bewohner zur Minderung der Miete berechtigt sein. In einem vom Amtsgericht Altenburg entschiedenen Fall hatten sich die Vögel stets auf dem überstehenden Dachgebälk niedergelassen. Der Taubenkot verunreinigte sowohl den Eingangsbereich als auch Fensterbänke. Der Vermieter machte aber keine Anstalten, gegen die Belästigung etwas zu unternehmen. Das Gericht entschied, dass die Mieter deshalb die Miete um zehn Prozent mindern könnten.
Aktenzeichen: 5 C 857/04
Berliner Zeitung
Aktenzeichen: 5 C 857/04
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zebu (importiert durch zebu) - 17. Jun, 21:44