Sicherheit und Ordnung
Der Vollzug der Berliner Hunde-Verordnung und der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten sind Aufgaben, die zur allgemeinen Gefahrenabwehr im Zusammenleben aller Bürger gehören. So ergreift die Veterinärbehörde Maßnahmen gegen Hunde, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, erteilt Auflagen zur Tierhaltung und genehmigt auf Antrag die Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten wie z.B. Würgeschlangen.
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Amt für Wirtschaft und Veterinärwesen
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Amt für Wirtschaft und Veterinärwesen
zebu (importiert durch zebu) - 29. Nov, 13:24