Leinenzwang auch im Auslaufgebiet möglich
Zum ersten Streitfall: Auch in Auslaufgebieten können bestimmte Hundehalter dazu verpflichtet werden, ihre Tiere an die Leine zu nehmen, besagt ein gestern veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichtes. Der Eilantrag einer Züchterin wurde damit abgeschmettert. Die Frau hatte Ende Januar mehrere Hunde in einem Auslaufgebiet frei laufen lassen. Der Revierförster und einige Waldarbeiter beobachteten, wie vier Irish Setter ein Wildschwein über eine Strecke von etwa drei Kilometern hetzten und mehrmals zubissen. Das Bezirksamt ordnete daraufhin einen Leinenzwang an, weil die Halterin ihre Hunde nicht "im Griff" habe.
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zebu (importiert durch zebu) - 9. Jun, 12:33