Bauern haften für Anbau-Folgen
Verbraucher und Landwirte sollen vor einer schleichenden Verbreitung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel geschützt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Novellierung des Gentechnikrechtes. Umweltverbände äußerten bereits Zweifel.
Danach darf etwa Genmais künftig auch auf deutschen Feldern wachsen, allerdings haften Gen-Bauern, wenn ihre erbgutveränderten Pflanzen sich auf Äckern von konventionellen Landwirten breit machen und deren Ernte verunreinigen. Umweltverbände und Ökobauern übten Kritik. Verbraucherschützer bemängelten eine fehlende Wahlfreiheit für die Konsumenten und warnten vor steigenden Preisen.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gentechnikgesetz kritisiert. Mangelhaft seien vor allem die Bestimmungen zur Anbaupraxis, zur Haftung und zu Standortregistern. Wenn das Gesetz nicht entscheidend nachgebessert werde, drohe die schleichende Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und das Aus für die gentechnikfreie Landwirtschaft.
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Danach darf etwa Genmais künftig auch auf deutschen Feldern wachsen, allerdings haften Gen-Bauern, wenn ihre erbgutveränderten Pflanzen sich auf Äckern von konventionellen Landwirten breit machen und deren Ernte verunreinigen. Umweltverbände und Ökobauern übten Kritik. Verbraucherschützer bemängelten eine fehlende Wahlfreiheit für die Konsumenten und warnten vor steigenden Preisen.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gentechnikgesetz kritisiert. Mangelhaft seien vor allem die Bestimmungen zur Anbaupraxis, zur Haftung und zu Standortregistern. Wenn das Gesetz nicht entscheidend nachgebessert werde, drohe die schleichende Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und das Aus für die gentechnikfreie Landwirtschaft.
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zebu (importiert durch zebu) - 12. Feb, 14:34