Schäden durch wachsende Bäume sind Naturereignis
Immobilienkäufer sollten sich auch ihre Nachbarschaft genau ansehen, bevor sie sich zu einem Kauf entschließen. Denn bereits bestehende Störungen können sie nachträglich nur schwer unterbinden. So hat das Landgericht Coburg entschieden, dass Eichen auf dem Nachbargrundstück nicht gefällt werden müssen, wenn durch ihre Wurzeln die Grundstücksmauer beschädigt wird. Die Richter entschieden, dass es natürlich sei, wenn ein Baum und mit ihm seine Wurzeln wachsen. Die Schäden seien damit durch ein Naturereignis entstanden.
Aktenzeichen: 12 O 64/92
Berliner Zeitung
Aktenzeichen: 12 O 64/92
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zebu (importiert durch zebu) - 13. Mär, 20:32