Die Hecke ragt zum Nachbarn
Im Frühling beginnt für viele die Pflanzsaison im Garten. Doch oft verursachen neu gesetzte Sträucher, Hecken und Bäume Streit zwischen Nachbarn, weil etwa der Liguster oder Himbeerstrauch zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt wurde.
Wer seinem Nachbarn zu nahe rückt, muss damit rechnen, die Pflanzen versetzen und zurück schneiden zu müssen. Geregelt sind die Abstände im Nachbarschaftsrecht. Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regeln, so auch in Berlin und Brandenburg. "Bei stark wachsenden Waldbäumen wie Linden, Rotbuchen, Platanen, Kastanien, Eichen oder Walnussbaum gilt in Berlin ein Abstand von drei Metern von der Grundstücksgrenze", sagt Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) in Berlin. Für Obstbäume gilt ein Abstand von einem Meter. Bei allen anderen Bäumen sind 1,5 Meter einzuhalten.
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Wer seinem Nachbarn zu nahe rückt, muss damit rechnen, die Pflanzen versetzen und zurück schneiden zu müssen. Geregelt sind die Abstände im Nachbarschaftsrecht. Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Regeln, so auch in Berlin und Brandenburg. "Bei stark wachsenden Waldbäumen wie Linden, Rotbuchen, Platanen, Kastanien, Eichen oder Walnussbaum gilt in Berlin ein Abstand von drei Metern von der Grundstücksgrenze", sagt Holger Becker vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) in Berlin. Für Obstbäume gilt ein Abstand von einem Meter. Bei allen anderen Bäumen sind 1,5 Meter einzuhalten.
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zebu (importiert durch kantel) - 10. Feb, 12:59