Gassi-Service in Auslaufgebieten für Hunde erlaubt
Das Kammergericht hat entschieden, daß Hundeauslaufgebiete auch durch einen gewerblich betriebenen Hundeauslaufservice genutzt werden können. Damit hat das Gericht eine Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin gegen das Amtsgericht Tiergarten verworfen. Das Amtsgericht hatte 2005 den Betreiber eines Gassi-Dienstes freigesprochen, der ein Bußgeld zahlen sollte, weil er im Hundeauslaufgebiet Grunewald etwa 20 Hunde ausführte. Durch die Neufassung des Landeswaldgesetzes von 2004 sind die Ordnungswidrigkeiten neu geregelt: Die Differenzierung, ob Hunde gewerbsmäßig oder privat ausgeführt werden, ist gestrichen.
Berliner Morgenpost
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zebu (importiert durch kantel) - 10. Feb, 13:08