Urteil: Insekten im Salat kein Grund zur Klage
Restaurantbesucher in Israel müssen mit lebenden Insekten im Salat rechnen. Ein Gericht in Tel Aviv wies die Klage eines Reservesoldaten gegen einen Schnellimbiss zurück. Das berichtet der israelische Online-Nachrichtendienst "ynet" am Donnerstag. Der Mann hatte einen Salat bestellt, in dem er mehrere lebende Insekten fand.
Der erboste Esser klagte auf Schadenersatz in Höhe von 17.800 Schekel (mehr als 3000 Euro) wegen einer Magenverstimmung. Der Richter wies dies als Versuch zurück, sich auf Kosten des Restaurants zu bereichern, und verurteilte den Kläger sogar zu einer Strafe von umgerechnet fast 500 Euro.
"In einem frischen Salat kann man nicht ausschließen, dass sich hier und dort Insekten einschleichen", begründete der Richter das Urteil. "Insekten in einem Salat bedeuten nicht, dass dieser verdorben ist."
N24
Der erboste Esser klagte auf Schadenersatz in Höhe von 17.800 Schekel (mehr als 3000 Euro) wegen einer Magenverstimmung. Der Richter wies dies als Versuch zurück, sich auf Kosten des Restaurants zu bereichern, und verurteilte den Kläger sogar zu einer Strafe von umgerechnet fast 500 Euro.
"In einem frischen Salat kann man nicht ausschließen, dass sich hier und dort Insekten einschleichen", begründete der Richter das Urteil. "Insekten in einem Salat bedeuten nicht, dass dieser verdorben ist."
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zebu (importiert durch kantel) - 17. Feb, 13:01