Auch ein Hund hat Recht auf Unterhalt
Auch ein Hund kann nach einer Ehescheidung das Recht auf Unterhalt haben. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar bei der Scheidung vertraglich vereinbart, dass der Mann für den gemeinsamen Hund "Angie", der bei seiner Frau blieb, bis zu dessen Tod 100 Euro im Monat zahlen sollte. Weil ihm die Alimente nach einiger Zeit jedoch zu hoch vorkamen, kündigte der Mann den Vertrag.
Dagegen wehrte sich die Frau vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Ein Familienrichter gab ihr Recht. Der Mann rief daraufhin das Oberlandesgericht an, das allerdings ebenfalls "für den Hund" entschied. "Die monatliche Hundepension muss bis zu Angies Ableben gezahlt werden", berichtete ein Sprecher. (Az. 2 UF 87/05)
www.swr.de/nachrichten
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Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar bei der Scheidung vertraglich vereinbart, dass der Mann für den gemeinsamen Hund "Angie", der bei seiner Frau blieb, bis zu dessen Tod 100 Euro im Monat zahlen sollte. Weil ihm die Alimente nach einiger Zeit jedoch zu hoch vorkamen, kündigte der Mann den Vertrag.
Dagegen wehrte sich die Frau vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Ein Familienrichter gab ihr Recht. Der Mann rief daraufhin das Oberlandesgericht an, das allerdings ebenfalls "für den Hund" entschied. "Die monatliche Hundepension muss bis zu Angies Ableben gezahlt werden", berichtete ein Sprecher. (Az. 2 UF 87/05)
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zebu - 18. Aug, 20:57