Religionsfreiheit schlägt Tierschutz
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Schächten von Tieren trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz genehmigt. Damit findet ein neunjähriger Rechtsstreit ein Ende.
Mit Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung das Schlachten ohne Betäubung zu. Die Richter knüpften eine Erlaubnis aber an strenge Auflagen. Mit dem Urteil hat sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat.
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Mit Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung das Schlachten ohne Betäubung zu. Die Richter knüpften eine Erlaubnis aber an strenge Auflagen. Mit dem Urteil hat sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat.
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zebu - 23. Nov, 16:56