Überfahrene Wildtiere nicht in den Kofferraum packen
Im Straßenverkehr getötete Wildschweine oder andere Wildtiere dürfen nach Angaben des ADAC nicht einfach mitgenommen werden. Das sei juristisch gesehen Wilderei und werde mit Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Das teilte der Automobilclub in Frankfurt mit. Außerdem sei es nicht ratsam, angefahrene Tiere zu berühren. Es könne sein, dass die Tiere noch nicht tot seien und ausschlagen oder zubeißen.
Nach einem Wildunfall müssen der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Danach solle die Polizei gerufen werden. Um Wildunfälle zu verhindern, empfiehlt der ADAC besonders in Waldgebieten «verlangsamte und vorausschauende Fahrt». www.sueddeutsche.de
Das teilte der Automobilclub in Frankfurt mit. Außerdem sei es nicht ratsam, angefahrene Tiere zu berühren. Es könne sein, dass die Tiere noch nicht tot seien und ausschlagen oder zubeißen.
Nach einem Wildunfall müssen der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Danach solle die Polizei gerufen werden. Um Wildunfälle zu verhindern, empfiehlt der ADAC besonders in Waldgebieten «verlangsamte und vorausschauende Fahrt». www.sueddeutsche.de
zebu - 17. Okt, 20:54