Höhere Promillegrenze für Fahrer von Löschfahrzeugen

Feuerwehrleute, die keinen Dienst haben, aber unversehens zu einem Rettungseinsatz aufgeboten werden, sollen sich mit einem Blutalkoholgehalt von bis zu 0,5 Promille ans Steuer eines Löschfahrzeuges setzen dürfen. Das schlägt der Bund vor. Heute gilt mit 0,1 Promille faktisch ein Alkoholverbot. Mit der Änderung will der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Nur mit einem höheren Wert könnten Rettungsorganisationen Personen aufbieten, die keinen bezahlten Pikettdienst leisteten.
Ricotimi - 18. Jul, 09:11