Abschusserlaubnis für Wölfe widerrechtlich
Die befristete Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen des Calanda-Rudels im letzten Winter war laut dem Bündner Verwaltungsgericht nicht verhältnismässig. Die Richter hiessen eine Beschwerde des WWF gegen die Abschussverordnung teilweise gut.
Der Abschuss sei bewilligt worden, ohne dass zuvor mildere Massnahmen durchgeführt worden seien, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Die Behörden hätten nicht hinreichend klar dargelegt, weshalb sie die Wölfe nicht besendert und keine Vergrämungs-Aktionen durchgeführt hätten. Die Erlaubnis habe somit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Die Abschussbewilligung war letztes Jahr kurz vor Weihnachten vom Bündner Bau- Verkehrs- und Forstdepartement mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erteilt worden. Als Grund wurde problematisches - sprich wenig scheues - Verhalten des ersten Wolfsrudels der Schweiz genannt.
Der Abschuss sei bewilligt worden, ohne dass zuvor mildere Massnahmen durchgeführt worden seien, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Die Behörden hätten nicht hinreichend klar dargelegt, weshalb sie die Wölfe nicht besendert und keine Vergrämungs-Aktionen durchgeführt hätten. Die Erlaubnis habe somit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Die Abschussbewilligung war letztes Jahr kurz vor Weihnachten vom Bündner Bau- Verkehrs- und Forstdepartement mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erteilt worden. Als Grund wurde problematisches - sprich wenig scheues - Verhalten des ersten Wolfsrudels der Schweiz genannt.
Ricotimi - 10. Jun, 09:36