BGH stärkt Rechte des Vermieters bei Zwangsräumungen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die wegen Mietschulden eine Zwangsräumung und Herausgabe der Wohnung erwirken. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann der Vermieter wegen der bestehenden Mietschulden zunächst sein Pfandrecht auf sämtliche Einrichtungsgegenstände geltend machen. Der Gerichtsvollzieher hat dagegen im Streitfall nicht mehr zu entscheiden, welche Einrichtungsgegenstände unpfändbar sind und aus der Wohnung abtransportiert werden und welche als Pfand zurückbleiben.
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zebu (importiert durch zebu) - 25. Jan, 13:34