Hamster und Fledermäuse pochen auf ihre Rechte
Die in Deutschland wild lebenden Tiere haben verbriefte Rechte. Nationale und internationale Gesetze und Verordnungen schützen die Arten vor der Zerstörung ihrer Lebensräume und Verstecke, vor Verfolgungen oder einem Schicksal im Käfig. Viele Zoologen arbeiten inzwischen als Anwälte der wilden Tiere und sorgen für eine angemessene Berücksichtigung der Artenschutzbelange bei der wirtschaftlichen und landschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Durch vorausschauendes Planen und Handeln konnten wichtige Naturgebiete erhalten werden, in denen sich auch die Menschen erholen können. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt diese Entwicklungen durch umfassende Informationsangebote.
Die Rechtsgrundlagen des Artenschutzes sind in Europa weitgehend vereinheitlicht. In allen EU-Staaten gelten die Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES. Diese Regelwerke geben vor, welche Arten in Europa besonders geschützt werden und welche Maßnahmen jeweils zu ihrem Schutz ergriffen werden sollen. Dazu gehören die Ausweisung besonderer Schutzgebiete für Tiere, spezielle Fangverbote sowie Beschränkungen des Handels mit lebenden oder toten Tieren. Außerdem tragen gesetzliche Vorgaben für die Landschaftsplanung zur Erhaltung der Tiere bei. So ist sicher gestellt, dass beispielsweise Seeadler und Luchs in Estland und Polen denselben Schutz genießen wie in Deutschland und Frankreich. Alle in Deutschland geschützten Tierarten sind in der BfN-Datenbank WISIA im Internet zu finden.
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Die Rechtsgrundlagen des Artenschutzes sind in Europa weitgehend vereinheitlicht. In allen EU-Staaten gelten die Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES. Diese Regelwerke geben vor, welche Arten in Europa besonders geschützt werden und welche Maßnahmen jeweils zu ihrem Schutz ergriffen werden sollen. Dazu gehören die Ausweisung besonderer Schutzgebiete für Tiere, spezielle Fangverbote sowie Beschränkungen des Handels mit lebenden oder toten Tieren. Außerdem tragen gesetzliche Vorgaben für die Landschaftsplanung zur Erhaltung der Tiere bei. So ist sicher gestellt, dass beispielsweise Seeadler und Luchs in Estland und Polen denselben Schutz genießen wie in Deutschland und Frankreich. Alle in Deutschland geschützten Tierarten sind in der BfN-Datenbank WISIA im Internet zu finden.
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zebu (importiert durch zebu) - 22. Aug, 14:03