Urteil: Autofahrer haftet nicht für streunendes Haustier
Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren von Haustieren zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
In dem vom Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin mit ihrem Pkw in einer Tempo 30-Zone unterwegs, als von links eine Katze zum Überqueren der Straße ansetzte. Sie fuhr die Katze an. Später verlangte der Tierhalter Arztkosten von rund 1.100 Euro von ihr ersetzt. Die Dame zahlte nicht, es kam zum Prozess.
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In dem vom Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin mit ihrem Pkw in einer Tempo 30-Zone unterwegs, als von links eine Katze zum Überqueren der Straße ansetzte. Sie fuhr die Katze an. Später verlangte der Tierhalter Arztkosten von rund 1.100 Euro von ihr ersetzt. Die Dame zahlte nicht, es kam zum Prozess.
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zebu (importiert durch zebu) - 20. Sep, 12:29