Richter: Rotoren am Schauinsland verschandeln die Natur
Der 3. Senat des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat in seinem Urteil gestern andere ästhetische Maßstäbe angelegt als die Freiburger Verwaltungsrichter. Während diese im Juli vergangenen Jahres meinten, die beiden Windkraftanlagen am Westhang des Schauinsland würden die Landschaft nicht verunstalten, sehen die Mannheimer Richter in den Windrädern eine "erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes". Der Flächennutzungsplan der Stadt, in dem der Standort an der Holzschlägermatte als Vorrangfläche ausgewiesen war, sei deshalb nicht genehmigungsfähig.
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zebu (importiert durch zebu) - 14. Okt, 20:51