Möbel dürfen an Wand stehen
Mieter dürfen ihre Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz in der Wohnung aufstellen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück hervor, berichtet der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Werden durch direkt an den Wänden aufgestellte Möbel Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbildung mitverursacht, trifft den Mieter daher kein Verschulden. Vielmehr liegt ein Wohnungsmangel vor, heißt es in dem Urteil.
Es sei für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke beispielsweise zehn Zentimeter von der Wand abzurücken, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Aus demselben Grund müsse kein Mieter darauf verzichten, an bestimmten Wänden Möbelstücke aufzustellen, heißt es laut DMB in der Urteilsbegründung (AZ 14 C 385/04).
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Es sei für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke beispielsweise zehn Zentimeter von der Wand abzurücken, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Aus demselben Grund müsse kein Mieter darauf verzichten, an bestimmten Wänden Möbelstücke aufzustellen, heißt es laut DMB in der Urteilsbegründung (AZ 14 C 385/04).
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zebu (importiert durch zebu) - 7. Jan, 13:27