Gefährliche Leckerbissen in den Lokalen
Hundebesitzer müssen in Restaurants stets damit rechnen, dass giftige Köder im Lokal ausgelegt sein könnten. Der Wirt muss darauf auch nicht aufmerksam machen. Wenn ein neugieriger Vierbeiner das Gift frisst und zu Schaden kommt, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Lokalbetreiber. Das geht aus einem Urteil des Münchner Amtsgerichts hervor.
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zebu (importiert durch zebu) - 15. Jan, 14:10