Urteil: Arbeitende Hofhunde sind von Steuer befreit
Unter Umständen kommt ein Schoßhündchen seinen Besitzer teurer zu stehen als ein großer Hofhund: Denn letzterer ist steuerbefreit, wenn er für Arbeiten herangezogen wird.
Dies entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Es befreite einen aus dem baden- württembergischen Kirchheim unter Teck stammenden, nebenbei als Landwirt tätigen Hundehalter von der Hundesteuer für seinen Schäfer- Sennerhund-Mischling. Hundesteuern müssten nicht entrichtet werden, wenn das Tier ausschließlich dazu diene, ein Einkommen zu erzielen. Ein seit über einem Jahr schwelender Rechtsstreit wurde damit beigelegt.
Der Mann hatte sich geweigert, 96 Euro Hundesteuer für das Jahr 2004 zu bezahlen, da das Tier Legehennen bewache. Somit trage das Tier dazu bei, Geld zu verdienen, argumentierte der Mann. Der Hund habe auf dem Hof zum Beispiel schon einmal einen Fuchs gestellt. Für das Verwaltungsgericht war ausschlaggebend, dass die Tierhaltung eindeutig nicht dem Freizeitvergnügen dient.
www.nuz.de
Dies entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Es befreite einen aus dem baden- württembergischen Kirchheim unter Teck stammenden, nebenbei als Landwirt tätigen Hundehalter von der Hundesteuer für seinen Schäfer- Sennerhund-Mischling. Hundesteuern müssten nicht entrichtet werden, wenn das Tier ausschließlich dazu diene, ein Einkommen zu erzielen. Ein seit über einem Jahr schwelender Rechtsstreit wurde damit beigelegt.
Der Mann hatte sich geweigert, 96 Euro Hundesteuer für das Jahr 2004 zu bezahlen, da das Tier Legehennen bewache. Somit trage das Tier dazu bei, Geld zu verdienen, argumentierte der Mann. Der Hund habe auf dem Hof zum Beispiel schon einmal einen Fuchs gestellt. Für das Verwaltungsgericht war ausschlaggebend, dass die Tierhaltung eindeutig nicht dem Freizeitvergnügen dient.
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zebu (importiert durch zebu) - 18. Jan, 13:54