Gericht: Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Halterin eines American Staffordshire Terriers gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Maulkorbzwang abgewiesen. Die Frau wollte erreichen, dass der nach dem Berliner Hundegesetz für bestimmte Rassen festgelegte Maulkorbzwang für ihren Vierbeiner nicht bindend ist, da dies dem Tier unnötige Qualen zufüge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Dem Tier war bei einem Wesenstest tierärztlich bescheinigt worden, dass es gut erzogen und freundlich sei und keine Aggressionen erkennen lasse.
Nach Ansicht der Halterin gehe eine gewisse Gefahr letztlich von jedem Hund aus und rechtfertige nicht die Schlechterstellung bestimmter Rassen. Das Gesetz verstoße somit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei zudem wissenschaftlich unhaltbar, von einer erhöhten Gefährlichkeit bestimmter Rassen auszugehen, da das Verhalten eines Hundes von vielen Faktoren - vor allem vom Verhalten des Menschen - bestimmt werde.
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Nach Ansicht der Halterin gehe eine gewisse Gefahr letztlich von jedem Hund aus und rechtfertige nicht die Schlechterstellung bestimmter Rassen. Das Gesetz verstoße somit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei zudem wissenschaftlich unhaltbar, von einer erhöhten Gefährlichkeit bestimmter Rassen auszugehen, da das Verhalten eines Hundes von vielen Faktoren - vor allem vom Verhalten des Menschen - bestimmt werde.
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zebu (importiert durch zebu) - 22. Apr, 13:58