Der fehlende Satz
Wer seinen Kampfhund ohne Maulkorb ausführt, braucht eine Strafe nicht zu fürchten - obwohl das Hundegesetz ausdrücklich Maulkörbe für gefährliche Hunde vorschreibt. In Paragraf 12, in dem Verstöße gegen das Gesetz und deren Ahndung noch einmal explizit aufgeführt sind, fehlt der Maulkorb-Passus - er wurde schlichtweg vergessen. Die Folge: Das Fehlen eines Maulkorbs steht nicht unter Strafe. Fehlen Leine oder Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gefährlichen Hund, können hingegen bis zu 50 000 Euro fällig sein.
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zebu (importiert durch zebu) - 1. Jun, 22:26