Mulchen, oder nicht?
Im Rahmen der EU-Agrarpolitik sind Landwirte verpflichtet einen bestimmten Anteil an Ackerflächen stillzulegen. Stilllegungsflächen, die sich ungestört über mehrere Jahre entwickeln, bieten Wildtieren wichtige Nahrungs- und Rückzugsräume in der Agrarlandschaft. Wann und wie oft stillgelegtes Ackerland gepflegt werden muss, ist in der "Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung" vom 4. November 2004 nicht explizit geregelt.
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zebu (importiert durch zebu) - 2. Jun, 13:17