"Wir haben in der Tat das Falsche gestrichen"
Nur einen Tag nach dem öffentlichen Bekanntwerden eines peinlichen Fehlers im Hundegesetz haben SPD und PDS im Abgeordnetenhaus gestern eine Gesetzes-Änderung beantragt: Das Fehlen eines Maulkorbes bei gefährlichen Hunden soll künftig als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro sanktioniert werden können.
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zebu (importiert durch zebu) - 2. Jun, 21:30