BGH stärkt Rechte der Vermieter Mietminderung bei Mängeln erschwert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil (VIIIZR216/04) die Rechte von Vermietern im Streit um Minderung der Miete im Falle von Wohnungsmängeln gestärkt. Dem BGH-Urteil zufolge können Vermieter kurzfristig die Minderung der Miete durch einen Urkundenprozess abwehren. Die Verwalter brauchen den Gerichten dazu nur den Mietvertrag vorzulegen und auf Zahlung der vollen Miete zu pochen. Der Mieter muss dann im Rahmen eines Nachverfahrens beweisen, dass die Mängel an der Wohnung die Minderung auch rechtfertigen.
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zebu (importiert durch zebu) - 3. Jun, 20:45