Die Abnutzung zahlt der Vermieter
Schönheitsreparaturen kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen. Anders sieht es bei der Abnutzung von Teppichboden und Parkett aus. Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen.
Endet ein Mietverhältnis, beginnt oft erst der Zank zwischen Vermieter und Mieter. Wer muss renovieren? Was muss gestrichen werden, was nicht? Wer kommt für den abgewetzten Teppichboden auf, wer für das Abschleifen des Parketts? Die Rechtslage lautet: Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig, wenn der Mietvertrag ihm dies korrekt auferlegt hat. Abnutzung und Instandsetzung sind hingegen Vermietersache.
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Endet ein Mietverhältnis, beginnt oft erst der Zank zwischen Vermieter und Mieter. Wer muss renovieren? Was muss gestrichen werden, was nicht? Wer kommt für den abgewetzten Teppichboden auf, wer für das Abschleifen des Parketts? Die Rechtslage lautet: Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig, wenn der Mietvertrag ihm dies korrekt auferlegt hat. Abnutzung und Instandsetzung sind hingegen Vermietersache.
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zebu (importiert durch zebu) - 7. Aug, 18:32