Gericht: Ein Hund kann nicht erben
Ein Hund kann nicht erben. Wer sich nach dem Tod des Halters um das Tier kümmert, hat deshalb auch keinen Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen - selbst wenn der Vierbeiner im Testament ausdrücklich als Erbe genannt wurde. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht München gefällt (Az.: 16 T 22605/03). Wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt, begründete das Gericht sein Urteil damit, dass ein Hund keine "rechtsfähige Person" sei. Dies sei aber Voraussetzung, um als Erbe auftreten zu können.
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zebu (importiert durch zebu) - 18. Aug, 14:34