Kleinere Änderungen am Hundegesetz
Der Entwurf für das neue Hundegesetz wurde gestern mit der Mehrheit der Koalitionsparteien PDS und SPD im Gesundheitsausschuss mit kleinen Änderungen beschlossen. Danach soll in Kleingartenanlagen nicht die Ein-Meter-Leine gelten, sondern die allgemeine Leinenpflicht, wie in Grünanlagen vorgeschrieben. Zudem gab es eine Änderung in der Übergangsfrist für die Pflichthaftpflicht und den implantierten Chip. Beides ist zunächst ab 2005 nur für neu angemeldete Hunde bindend. Ab dem Jahr 2010 soll die Vorschrift dann für alle Hundehalter verbindlich sein.
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Hunde-Gesetz: Vierbeiner an die kurze Leine
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zebu (importiert durch zebu) - 3. Sep, 16:50