Achtung, nicht berühren: Veterinäramt informiert zur Tollwutimpfung der Füchse
2001 wurden in Nordrhein-Westfalen neun Tollwutfälle festgestellt, die sich auf Gebiete im Ennepe-Ruhr-Kreis (6) und im Kreis Mettmann (2) konzentrieren. Ein Tollwutfall trat im Juni in Leverkusen auf. Es ist daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der Füchse auch im Herbst 2004 durchzuführen. Das Impfgebiet muss mindestens eine Fläche von 5000 qkm umfassen. Dies führt dazu, dass auch Gebiete beködert werden, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist.
Die zweifache Beköderung im Kreisgebiet erfolgt für die erste Flugauslage in der Zeit vom 20. September bis zum 1. Oktober, und für die zweite Flugauslage in der Zeit vom 18. bis zum 22. Oktober.
(...) Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es daher für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
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Die zweifache Beköderung im Kreisgebiet erfolgt für die erste Flugauslage in der Zeit vom 20. September bis zum 1. Oktober, und für die zweite Flugauslage in der Zeit vom 18. bis zum 22. Oktober.
(...) Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es daher für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
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zebu (importiert durch zebu) - 7. Sep, 14:22