Senat nimmt Hunde an die kurze Leine auf belebten Straßen Neues Gesetz birgt Überraschungen und viel Konfliktstoff: Chip-Pflicht ab 2010
Noch zwei Wochen Schonzeit dann müssen alle Berliner Hunde zumindest auf Straßen, Plätzen und in Fußgängerzonen mit Menschenansammlungen per Gesetz an die kurze Leine. Denn am 23. September will die rot-rote Koalition das neue Hundegesetz im Abgeordnetenhaus verabschieden. Der Begriff Menschenansammlung bleibt im Gesetzentwurf allerdings unklar. SPD und PDS verstehen darunter Demonstrationen oder Volksfeste, aus Sicht des Tierschutzvereines Berlin könnten aber auch schon gedrängte Einkaufsbummler oder Schulklassen auf der Straße als Ansammlung angesehen werden. Diese unklare regelung bringt noch mehr Streit und Probleme bei der kontrolle, sagen die Tierschützer.
Eine generelle Leinenpflicht unabhängig davon, wie belebt die Straße ist, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Weiterhin müssen Hundehalter für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihm einen Chip einpflanzen lassen, der es identifizierbar macht.
Ursprünglich sollte das Gesetz schon am Donnerstag verabschiedet werden, doch wegen eines Formfehlers bei der vorherigen Diskussion im parlamentarischen Gesundheitsausschuss verschob man den Termin nun um zwei Wochen.
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GEFÄHRLICHE HUNDE
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Eine generelle Leinenpflicht unabhängig davon, wie belebt die Straße ist, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Weiterhin müssen Hundehalter für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihm einen Chip einpflanzen lassen, der es identifizierbar macht.
Ursprünglich sollte das Gesetz schon am Donnerstag verabschiedet werden, doch wegen eines Formfehlers bei der vorherigen Diskussion im parlamentarischen Gesundheitsausschuss verschob man den Termin nun um zwei Wochen.
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zebu (importiert durch zebu) - 8. Sep, 20:48